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I. Geltungsbereich und Einbeziehung |
1. Es gelten unsere AGB. Hiervon
abweichende AGB des Kunden werden nur durch ausdrückliche
Vereinbarung in Schriftform oder durch Erklärungen
mit qualifizierter elektronischer Unterschrift wirksam
in einbezogen. Nach Vertragsabschluss ist die
Einbeziehung abweichender AGB formfrei möglich.
2. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen und
juristischen Personen des öffentlichen Rechts; sie
gelten auch für zukünftige Verträge mit diesen,
ohne das es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung
bedarf.
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II. Bindung an Angebote, Angaben bei
Vertragsabschluß, Abweichungen von Angaben bei
Vertragsabschluß |
1. Wir sind berechtigt, unsere
Angebote bis zur Annahme zu widerrufen, es sei denn
wir bezeichnen unser Angebot als bindend.
2. Auf unserer Webseite, in Katalogen oder ähnlichen
Unterlagen enthaltene leistungs- oder Produkt
beschreibende Angaben sowie öffentliche Äußerungen
von uns sind nicht verbindlich, es sei denn die dort
genannte Eigenschaft wurde als Beschaffenheit des
Leistungsgegenstandes mit dem Kunden vereinbart oder
der Kunde kann sie aufgrund dieser öffentlichen Äußerungen
erwarten.
3. Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften des
Leistungsgegenstandes berühren nicht die Erfüllung
von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind,
den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur
unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der
Eigenschaft nicht von uns garantiert oder zugesichert
wurde oder für uns erkennbar war, dass die
vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer
Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung
von ihr der Vertragszweck gefährdet würde. |
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III. Preisangaben, Preise, Verzug,
Aufrechnung |
1. Mit uns vereinbarte Preise
verstehen sich netto und sind zahlbar ohne Abzug.
2. Dauert ein etwaiger Verzug des Kunden länger als
30 Kalendertage, lässt er Wechsel oder Schecks zu
Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt,
sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den
Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche
Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche
Rechte aus Eigentums- und/oder
Nutzungsrechtsvorbehalten geltend zu machen.
3. Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig. |
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IV. Lieferungstermin, Lieferverzug |
1. Vereinbarte Liefertermine gelten
als eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum
vereinbarten Liefertermin dem Kunden tatsächlich verfügbar
gemacht wurde.
2. Der Liefertermin wird nach unserem
voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und
versteht sich vorbehaltlich von uns nicht zu
vertretender Umstände und Ereignisse, die bei
Vertragsschluss nicht gegeben waren oder uns weder
bekannt waren noch bekannt sein mussten, unabhängig
davon, ob diese Umstände oder Ereignisse bei uns
oder bei für uns tätig werdenden Unternehmen
eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den
Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn
sie während eines bereits eingetretenen Verzuges
auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle
evtl. vom Kunden gesetzte Frist um die Dauer des
unvorhergesehenen Ereignisses.
3. Sollten wir mit einer Lieferung/Leistung mehr als
12 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer
schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung
vom Vertrag zurücktreten. In die Berechnung der
Verzugsdauer sind die von uns nicht zu vertretenden
Leistungsverzögerungen i.S.d. Ziff. IV. 2 nicht mit
einzuberechnen.
4. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn eine von uns nicht zu vertretende Leistungsverzögerung
i.S.d. Ziff. IV. 2 länger als 12 Wochen andauert.
5. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang
berechtigt, sollten auf den Märkten für die von uns
zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden benötigten
Leistungen ein Engpass bestehen. |
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V. Eingeräumte Nutzungsrechte |
1. Wir räumen dem Kunden ein nicht
ausschließliches einfaches Nutzungsrecht ein, die
Software nach Maßgabe des Lizenzvertrages und dieser
AGB zu nutzen. Mietet oder least der Kunde von uns die
Software, ist sein Nutzungsrecht zudem nicht übertragbar.
2. Der Kunde darf von der Software nur berechtigte
Kopien anfertigen.
3. Hinweise oder Vermerke, die Urheber-, Patent-,
Firmen-, Namens-, Kennzeichen- oder sonstige
Markenrechte betreffen, darf der Kunde weder von der
Software noch von einem etwa mitgelieferten Datenträger
oder der Dokumentation oder sonstigen zur Verfügung
gestellten Unterlagen entfernen, abdecken oder in
sonstiger Weise ganz oder teilweise unterdrücken.
4. Der Kunde ist nur im Rahmen des Lizenzvertrages
berechtigt, den Quellcode der Software zu ändern oder
zu ergänzen. Hiervon unberührt sind die Rechte des
Kunden nach §§ 69d, 69e UrhG sowie den von diesen
Vorschriften in Bezug genommenen Vorschriften. |
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VI. Rechtseinräumungsvorbehalt |
1. Wir bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher
Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem
Rechtsgrund, Inhaber der gemäß Ziff. V. eingeräumten
Nutzungsrechte.
2. Wenn wir unsere Ansprüche gemäß Ziffer VI. 1.
geltend machen, hat uns der Kunde die Datenträger zugänglich
zu machen, auf denen sich die Software befindet, uns
eine genaue Aufstellung über die vorhandenen Kopien,
Vervielfältigungsstücke und konkreten Verwendungen
zu übersenden, bewegliche Datenträger (Disketten,
CDs u.a.) für uns auszusondern, Kopien auf
unbeweglichen Datenträgern zu löschen und sonstige
Vervielfältigungsstücke zu vernichten oder an uns
herauszugeben, soweit diese Maßnahmen ihm oder einem
etwa betroffenen Dritten gegenüber nicht unverhältnismäßig
sind und der durch die Rechtsverletzung verursachte
Zustand auf andere Weise beseitigt werden kann.
3. Übersteigt der Wert der Gesamtheit der von uns zurückbehaltenen
Rechte die Höhe der Gesamtheit unserer Forderungen um
mehr als 30% werden wir nach unserer Wahl auf
Verlangen des Kunden Rechte freigeben. Fällt die
Umsatzsteuer gemäß §§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2 3
InsO bei uns an, erhöht sich diese Grenze auf 40%. |
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VII. Download, Verfügbarkeit, Gefahrübergang |
1. Soweit die Software durch Download
von unserem Server geliefert wird, trägt der Kunde
seine Telekommunikations-, Provider- und sonstigen
Kosten, die durch den Downloadvorgang entstehen.
2. Wir garantieren keine permanente Downloadmöglichkeit
von unserem Server. Wir stellen einen Zugang mit einer
– bezogen auf den Kalendermonat – mittleren
Verfügbarkeit der Download-Plattform von 95% zur Verfügung.
Aufgrund der Netztopologie des Internet ist mit
„Verfügbarkeit der Download-Plattform“ nur jene
bis zu den Gateways der UpstreamProvider unseres
Providers gemeint.
3. Beim Download geht die Gefahr mit dem Übergang des
letzten zu den Dateien der Software gehörenden
Datenpaketes über den Gateway eines der Upstream –
Provider unseres Providers auf den Kunden über. Bei
gewöhnlicher Lieferung (bewegliche Sache als Datenträger)
geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an die
Transportperson, deren Beauftragten oder andere
Personen, die von uns benannt sind, auf den Kunden über. |
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VIII. Mängel der Lieferung oder
Leistung |
1. Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich
– soweit zumutbar - zu untersuchen und erkennbare Mängel
schriftlich und – soweit zumutbar - substantiiert
geltend zu machen.
2. Bei Mängeln sind wir entgegen § 439 Abs. 1 BGB
nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung berechtigt.
3. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln
des Leistungsgegenstands sind nach Maßgabe von
Ziffer IX ausgeschlossen. |
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IX. Haftungsbeschränkung |
1. Wir haften dem Kunden aus
gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen
nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last gelegt werden kann.
2. Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. IX. Nr. 1. gilt
jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit oder Sachschäden oder Schäden aus der
schuldhaften Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) oder wenn
der andere aufgrund eines besonderen
Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße
Pflichterfüllung vertraut. Beruht die Haftung nicht
auf Pflichtverletzungen von unseren Organen oder
leitenden Angestellten, ist unsere Haftung auf den
Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss
einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere
entgangenen Gewinn, begrenzt. In jedem Fall unserer
Haftung ist diese auf von uns vorhersehbare typische
Schäden begrenzt; insoweit haften wir bis zu einem Höchstbetrag
von 25.000,- €. Soweit wir nicht selbst haften,
werden dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche
abgetreten, die uns gegenüber Dritten zustehen.
3. Unsere Haftung aus einem von uns übernommenem
Beschaffungsrisiko, abgegebenen Garantien,
Zusicherungen oder arglistigem Verschweigen von Mängeln
in Bezug auf den Leistungsgegenstand und Ansprüche
aus Produkt-, Gefährdungs- oder Zufallshaftung
bleiben unberührt. |
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X. Gültigkeitsbestimmung |
Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB
unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der
übrigen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen
ist eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem
beabsichtigen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt. Diese Pflicht besteht nicht, wenn zur Zeit der
Verwendung der AGB durch uns gegenüber dem die
Unwirksamkeit rügenden Kunden, die Unwirksamkeit
bereits durch mehr als ein Oberlandesgericht oder den
BGH festgestellt wurde. |
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XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand |
Erfüllungsort für unsere
vertraglichen Pflichten und Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Karlsruhe. Wir dürfen
den Kunden auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt verklagen. |
XII. Ergänzung |
Eine Verwertung der
urheberrechtlich geschützten Beiträge,
insbesondere durch Vervielfältigung,
Verbreitung auch in elektronischer Form, sowie
Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter-
oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung
unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem
Urhebergesetz nichts anderes ergibt. Veröffentlichung
und Reproduktion nur gegen Honorar. Der Käufer
erwirbt mit dem Kauf dieser Fotos nicht die
Urheberrechte. |
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XIII. Anwendbares Recht |
Es gilt das Recht Deutschlands unter
Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes und des
UN–Kaufrechts sowie des Internationalen
Privatrechts. |
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