| 
                  
                    
                      
                        | I. Geltungsbereich und Einbeziehung | 
                       
                      
                        1. Es gelten unsere AGB. Hiervon
                          abweichende AGB des Kunden werden nur durch ausdrückliche
                          Vereinbarung in Schriftform oder durch Erklärungen
                          mit qualifizierter elektronischer Unterschrift wirksam
                          in einbezogen. Nach Vertragsabschluss ist die
                          Einbeziehung abweichender AGB formfrei möglich. 
                           
                          2. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen und
                          juristischen Personen des öffentlichen Rechts; sie
                          gelten auch für zukünftige Verträge mit diesen,
                          ohne das es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung
                          bedarf. 
                         | 
                       
                      
                        |   | 
                       
                      
                        | II. Bindung an Angebote, Angaben bei
                          Vertragsabschluß, Abweichungen von Angaben bei
                          Vertragsabschluß | 
                       
                      
                        1. Wir sind berechtigt, unsere
                          Angebote bis zur Annahme zu widerrufen, es sei denn
                          wir bezeichnen unser Angebot als bindend. 
                           
                          2. Auf unserer Webseite, in Katalogen oder ähnlichen
                          Unterlagen enthaltene leistungs- oder Produkt
                          beschreibende Angaben sowie öffentliche Äußerungen
                          von uns sind nicht verbindlich, es sei denn die dort
                          genannte Eigenschaft wurde als Beschaffenheit des
                          Leistungsgegenstandes mit dem Kunden vereinbart oder
                          der Kunde kann sie aufgrund dieser öffentlichen Äußerungen
                          erwarten. 
                           
                          3. Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften des
                          Leistungsgegenstandes berühren nicht die Erfüllung
                          von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind,
                          den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur
                          unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der
                          Eigenschaft nicht von uns garantiert oder zugesichert
                          wurde oder für uns erkennbar war, dass die
                          vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer
                          Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung
                          von ihr der Vertragszweck gefährdet würde. | 
                       
                      
                        |   | 
                       
                      
                        | III. Preisangaben, Preise, Verzug,
                          Aufrechnung | 
                       
                      
                        1. Mit uns vereinbarte Preise
                          verstehen sich netto und sind zahlbar ohne Abzug. 
                           
                          2. Dauert ein etwaiger Verzug des Kunden länger als
                          30 Kalendertage, lässt er Wechsel oder Schecks zu
                          Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des
                          Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt,
                          sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den
                          Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche
                          Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche
                          Rechte aus Eigentums- und/oder
                          Nutzungsrechtsvorbehalten geltend zu machen. 
                           
                          3. Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
                          ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
                          festgestellten Forderungen zulässig. | 
                       
                      
                        |   | 
                       
                      
                        | IV. Lieferungstermin, Lieferverzug | 
                       
                      
                        1. Vereinbarte Liefertermine gelten
                          als eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum
                          vereinbarten Liefertermin dem Kunden tatsächlich verfügbar
                          gemacht wurde. 
                           
                          2. Der Liefertermin wird nach unserem
                          voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und
                          versteht sich vorbehaltlich von uns nicht zu
                          vertretender Umstände und Ereignisse, die bei
                          Vertragsschluss nicht gegeben waren oder uns weder
                          bekannt waren noch bekannt sein mussten, unabhängig
                          davon, ob diese Umstände oder Ereignisse bei uns
                          oder bei für uns tätig werdenden Unternehmen
                          eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den
                          Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn
                          sie während eines bereits eingetretenen Verzuges
                          auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle
                          evtl. vom Kunden gesetzte Frist um die Dauer des
                          unvorhergesehenen Ereignisses. 
                           
                          3. Sollten wir mit einer Lieferung/Leistung mehr als
                          12 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer
                          schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung
                          vom Vertrag zurücktreten. In die Berechnung der
                          Verzugsdauer sind die von uns nicht zu vertretenden
                          Leistungsverzögerungen i.S.d. Ziff. IV. 2 nicht mit
                          einzuberechnen. 
                           
                          4. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,
                          wenn eine von uns nicht zu vertretende Leistungsverzögerung
                          i.S.d. Ziff. IV. 2 länger als 12 Wochen andauert. 
                           
                          5. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang
                          berechtigt, sollten auf den Märkten für die von uns
                          zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden benötigten
                          Leistungen ein Engpass bestehen. | 
                       
                      
                        |   | 
                       
                      
                        | V. Eingeräumte Nutzungsrechte | 
                       
                      
                        1. Wir räumen dem Kunden ein nicht
                          ausschließliches einfaches Nutzungsrecht ein, die
                          Software nach Maßgabe des Lizenzvertrages und dieser
                          AGB zu nutzen. Mietet oder least der Kunde von uns die
                          Software, ist sein Nutzungsrecht zudem nicht übertragbar. 
                           
                          2. Der Kunde darf von der Software nur berechtigte
                          Kopien anfertigen. 
                           
                          3. Hinweise oder Vermerke, die Urheber-, Patent-,
                          Firmen-, Namens-, Kennzeichen-  oder sonstige
                          Markenrechte betreffen, darf der Kunde weder von der
                          Software noch von einem etwa mitgelieferten Datenträger
                          oder der Dokumentation oder sonstigen zur Verfügung
                          gestellten Unterlagen entfernen, abdecken oder in
                          sonstiger Weise ganz oder teilweise unterdrücken. 
                           
                          4. Der Kunde ist nur im Rahmen des Lizenzvertrages
                          berechtigt, den Quellcode der Software zu ändern oder
                          zu ergänzen. Hiervon unberührt sind die Rechte des
                          Kunden nach §§ 69d, 69e UrhG sowie den von diesen
                          Vorschriften in Bezug genommenen Vorschriften. | 
                       
                      
                        |   | 
                       
                      
                        | VI. Rechtseinräumungsvorbehalt | 
                       
                      
                        1. Wir bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher
                          Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem
                          Rechtsgrund, Inhaber der gemäß Ziff. V. eingeräumten
                          Nutzungsrechte. 
                           
                          2. Wenn wir unsere Ansprüche gemäß Ziffer VI. 1.
                          geltend machen, hat uns der Kunde die Datenträger zugänglich
                          zu machen, auf denen sich die Software befindet, uns
                          eine genaue Aufstellung über die vorhandenen Kopien,
                          Vervielfältigungsstücke und konkreten Verwendungen
                          zu übersenden, bewegliche Datenträger (Disketten,
                          CDs u.a.) für uns auszusondern, Kopien auf
                          unbeweglichen Datenträgern zu löschen und sonstige
                          Vervielfältigungsstücke zu vernichten oder an uns
                          herauszugeben, soweit diese Maßnahmen ihm oder einem
                          etwa betroffenen Dritten gegenüber nicht unverhältnismäßig
                          sind und der durch die Rechtsverletzung verursachte
                          Zustand auf andere Weise beseitigt werden kann. 
                           
                          3. Übersteigt der Wert der Gesamtheit der von uns zurückbehaltenen
                          Rechte die Höhe der Gesamtheit unserer Forderungen um
                          mehr als 30% werden wir nach unserer Wahl auf
                          Verlangen des Kunden Rechte freigeben. Fällt die
                          Umsatzsteuer gemäß §§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2 3
                          InsO bei uns an, erhöht sich diese Grenze auf 40%. | 
                       
                      
                        |   | 
                       
                      
                        | VII. Download, Verfügbarkeit, Gefahrübergang | 
                       
                      
                        1. Soweit die Software durch Download
                          von unserem Server geliefert wird, trägt der Kunde
                          seine Telekommunikations-, Provider- und sonstigen
                          Kosten, die durch den Downloadvorgang entstehen. 
                           
                          2. Wir garantieren keine permanente Downloadmöglichkeit
                          von unserem Server. Wir stellen einen Zugang mit einer
                          – bezogen auf den Kalendermonat –  mittleren
                          Verfügbarkeit der Download-Plattform von 95% zur Verfügung.
                          Aufgrund der Netztopologie des Internet ist mit
                          „Verfügbarkeit der Download-Plattform“ nur jene
                          bis zu den Gateways der UpstreamProvider unseres
                          Providers gemeint. 
                           
                          3. Beim Download geht die Gefahr mit dem Übergang des
                          letzten zu den Dateien der Software gehörenden
                          Datenpaketes über den Gateway eines der Upstream –
                          Provider unseres Providers auf den Kunden über. Bei
                          gewöhnlicher Lieferung (bewegliche Sache als Datenträger)
                          geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an die
                          Transportperson, deren Beauftragten oder andere
                          Personen, die von uns benannt sind, auf den Kunden über. | 
                       
                      
                        |   | 
                       
                      
                        | VIII. Mängel der Lieferung oder
                          Leistung | 
                       
                      
                        1. Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich
                          – soweit zumutbar - zu untersuchen und erkennbare Mängel
                          schriftlich und – soweit zumutbar - substantiiert
                          geltend zu machen. 
                           
                          2. Bei Mängeln sind wir entgegen § 439 Abs. 1 BGB
                          nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder
                          Ersatzlieferung berechtigt. 
                           
                          3. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln
                          des Leistungsgegenstands sind nach Maßgabe von
                          Ziffer IX ausgeschlossen. | 
                       
                      
                        |   | 
                       
                      
                        | IX. Haftungsbeschränkung | 
                       
                      
                        1. Wir haften dem Kunden aus
                          gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen
                          nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
                          Last gelegt werden kann. 
                           
                          2. Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. IX. Nr. 1. gilt
                          jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder
                          Gesundheit oder Sachschäden oder Schäden aus der
                          schuldhaften Verletzung von wesentlichen
                          Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) oder wenn
                          der andere aufgrund eines besonderen
                          Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße
                          Pflichterfüllung vertraut. Beruht die Haftung nicht
                          auf Pflichtverletzungen von unseren Organen oder
                          leitenden Angestellten, ist unsere Haftung auf den
                          Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss
                          einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere
                          entgangenen Gewinn, begrenzt. In jedem Fall unserer
                          Haftung ist diese auf von uns vorhersehbare typische
                          Schäden begrenzt; insoweit haften wir bis zu einem Höchstbetrag
                          von 25.000,- €. Soweit wir nicht selbst haften,
                          werden dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche
                          abgetreten, die uns gegenüber Dritten zustehen. 
                           
                          3. Unsere Haftung aus einem von uns übernommenem
                          Beschaffungsrisiko, abgegebenen Garantien,
                          Zusicherungen oder arglistigem Verschweigen von Mängeln
                          in Bezug auf den Leistungsgegenstand und Ansprüche
                          aus Produkt-, Gefährdungs- oder Zufallshaftung
                          bleiben unberührt. | 
                       
                      
                        |   | 
                       
                      
                        | X. Gültigkeitsbestimmung | 
                       
                      
                        | Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB
                          unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der
                          übrigen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen
                          ist eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem
                          beabsichtigen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
                          kommt. Diese Pflicht besteht nicht, wenn zur Zeit der
                          Verwendung der AGB durch uns gegenüber dem die
                          Unwirksamkeit rügenden Kunden, die Unwirksamkeit
                          bereits durch mehr als ein Oberlandesgericht oder den
                          BGH festgestellt wurde. | 
                       
                      
                        |   | 
                       
                      
                        | XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand | 
                       
                      
                        | Erfüllungsort für unsere
                          vertraglichen Pflichten und Gerichtsstand für sämtliche
                          Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Karlsruhe. Wir dürfen
                          den Kunden auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen
                          Aufenthalt verklagen. | 
                       
                      
                         
                          
                            
                              | 
                                 XII. Ergänzung  | 
                             
                            
                              | 
                                 Eine Verwertung der
                                urheberrechtlich geschützten Beiträge,
                                insbesondere durch Vervielfältigung,
                                Verbreitung auch in elektronischer Form, sowie
                                Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter-
                                oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung
                                unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem
                                Urhebergesetz nichts anderes ergibt. Veröffentlichung
                                und Reproduktion nur gegen Honorar. Der Käufer
                                erwirbt mit dem Kauf dieser Fotos nicht die
                                Urheberrechte.  | 
                             
                            
                              |   | 
                             
                           
                         | 
                       
                      
                        | XIII. Anwendbares Recht | 
                       
                      
                        | Es gilt das Recht Deutschlands unter
                          Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes und des
                          UN–Kaufrechts sowie des Internationalen
                          Privatrechts. | 
                       
                     
                       | 
                   | 
                 
               
             |